Tiermehl, Kadavermehl

Leider sind die meisten Hundehalter in dem guten Glauben, dass die Verwendung von Tiermehl im Hundefutter seit der letzten BSE-Krise in Deutschland verboten ist. Dem ist nicht so.

       
Sowohl in Deutschland als übrigens auch interessanterweise in Schweden ist die Verwendung von Tiermehl nur in Futtermitteln für Nutztiere verboten, da diese über die Nahrungskette auf dem Teller des Verbrauchers landen. Nicht zuletzt hat sich im Zuge des seinerzeit in der EU geforderten allgemeinen Verbots von Tiermehl in Futtermitteln insbesondere Schweden hartnäckig gegen diese Regelung ge-sperrt.
Tatsache ist, Tiermehl darf im Hunde- und Katzenfutter nach wie vor ungehemmt eingesetzt werden.                     
Neben der häufig bestehenden hohen Belastung von Tiermehl mit Medikamentenrückständen und der Verarbeitung auch von Heimtier-kadavern zu Tiermehl droht darüber hinaus eine gesundheitliche Gefahr durch die sogenannten Bakterientoxine
       
Problembereich: Bakterientoxine    
Bakterientoxine sind Gifte, die von Bakterien z.B. im Zuge von Erkrankungen im Organismus oder als Folge von Verderbnisprozessen an Nahrungs- bzw. Futtermitteln gebildet werden. Auch hier verhält es sich so, dass die Bakterien selbst durch normale Herstellungsverfahren abgetötet werden, die von ihnen produzierten Gifte aber biologisch aktiv bleiben. Bakterientoxine sind wie Mykotoxine eine Quelle für Stoffwechselvergiftungen und können nachhaltig Gesundheit, Fruchtbarkeit, Trächtigkeit und Wachstum stören bzw. gefährden
       
       
      Quelle: EnRa GmbH &  Co. KG, D-Bippen